Ende der Tippgemeinschaften? (neuer Hinweis bei Westlotto)

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dibrix
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Ende der Tippgemeinschaften? (neuer Hinweis bei Westlotto)

Beitrag von dibrix »

Hallo Allerseits!

Westlotto hat einen neuen Disclaimer:

„HINWEIS: Nur der wirtschaftlich Berechtigte selbst kann Spielteilnehmer sein. Das Spielen für fremde Rechnung (z.B. Spielgemeinschaften) ist ausgeschlossen.“

Es wäre leichtfertig, das auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn man die Konsequenzen bedenkt, heißt das schlicht: Ende im Gelände!
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Joerschi
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Re: Ende der Tippgemeinschaften

Beitrag von Joerschi »

Könnte auch gut sein, dass damit "kommerzielle" TG's von zwielichtigen Anbietern verhindert werden sollen, welche für ihre Dienstleistungen Geld verlangen.

Schwer vorzustellen, dass wenn sich 3 Leute zusammen tun, um gemeinsame Lottotipps abzugeben, dies verboten werden kann.

Im Zweifel gilt es bei Westlotto mit der Bitte um Präzisierung nachzufragen.
Wunsch für elementare Systemposting-Infos von Filtersystemen zur Einordnung der gewünschten Leistungsfähigkeit:

1. Höhe 13er- oder N-Abwicklung in % ?
2. Welche Garantie hat das System (12er-, 11er-, 10er-Garantie...) ?
Kobayashi
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Re: Ende der Tippgemeinschaften

Beitrag von Kobayashi »

Wirkt so, als hätte man in Münster aktuell ein echtes Sommerloch und große Langeweile :roll:
Aufsteiger
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Re: Ende der Tippgemeinschaften

Beitrag von Aufsteiger »

Diese Regelung gibt es mindestens schon seit 2022. Sie wurde womöglich im Rahmen des Glücksspielvertrags von 2021 in die Teilnahmebedingungen eingefüht. Ich nehme an, dass man es im Zuge der neuen Homepage bei Westlotto aus rechtlichen Gründen etc. jetzt nur noch präsenter dargestellt hat. Letztendlich ändert sich demnach in meinen Augen gar nichts.
Kobayashi
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Re: Ende der Tippgemeinschaften

Beitrag von Kobayashi »

V.a. wo fängt TG an und wo hört TG auf?

Ist ein 2-Reihen-Lottoschein mit der Ehefrau auf der Couch schon 'ne TG und was anderes als Lebensgefährtin/Arbeitskollege etc.?

Einfach nur affig/sommerlochig das Ganze...
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Re: Ende der Tippgemeinschaften

Beitrag von Nur der HSV! »

Hallo :wave

In der Regel bieten alle Lottogesellschaften einen Mustervertrag für Private TG :!:
Wie
Mecklenburg-Vorpommern
oder Baden-Württemberg
https://www.lottomv.de/imperia/md/conte ... ottomv.pdf
https://www.lotto-bw.de/service/tippgemeinschaft
file:///C:/Users/ACER/Downloads/mustervertrag-tippgemeinschaft-2.pdf

Ok Niedersachsen gibt nur Information zur Privaten TG

https://www.lotto-niedersachsen.de/anna ... inschaften

Um das Sommerloch zu schließen,
hier der Mustervertrag für Private TG von West-Lotto
https://www.westlotto.de/westlotto-medi ... schaft.pdf

Nur der HSV!
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Re: Ende der Tippgemeinschaften

Beitrag von Nur der HSV! »

Hallo :wave

Diese Musterverträge sollen eigentlich helfen, um solche Fälle wie mit den GebrüderKolada zu verhindern :!:

Ob das der Fall ist :?:

Mag ich bezweifeln :!:

Also wegen 100 € laufe ich nicht zum Anwalt, um die Lottogesellschaft auf Herausgabe der Daten zu klagen :oops:

Bei einem Gewinn von100 000 € wäre es schon anders :mrgreen:

Nur der HSV!
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malik
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Re: Ende der Tippgemeinschaften

Beitrag von malik »

@ in Hamburg ist das schon mit Team-Tipp geregelt 2 bis 12 Quittungen und das Gewinn wird Anteilig ausgezahlt :grin:


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Aller on ne change pas une équipe qui gagne :lol: :wave !
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Re: Ende der Tippgemeinschaften

Beitrag von SirYabba »

dibrix hat geschrieben: 28. Jul 2025, 15:39[...]„HINWEIS: Nur der wirtschaftlich Berechtigte selbst kann Spielteilnehmer sein. Das Spielen für fremde Rechnung (z.B. Spielgemeinschaften) ist ausgeschlossen.“[...]
Dieser Satz kann mehrdeutig verstanden werden - und liest sich ein wenig detailarm.

Der "wirtschaftlich Berechtigte" soll wohl der Spieler / der Kunde an sich sein. Wenn dieser eine private Spielgemeinschaft leitet, dann ist er weiterhin Hauptansprechpartner und somit "wirtschaftlich berechtigt" (ist er sowieso, da er bei der Spielgemeinschaft auch mitmacht, eben als Spielleiter und auch als anteiliger Einzahler). Er begleicht den kompletten Spieleinsatz, erhält die Summe im Gewinnfall und für Lotto/Toto ist dann alles abgeschlossen. Wie der Spielleiter die Gelder nun weiter in seiner Tippgemeinschaft verteilt, ist Lotto/Toto vollkommen egal. Dafür existieren TG-Verträge - oder eben unser Forum, wo die Einsätze aufgegeben und Gewinne aufgeschlüsselt werden.

Doch wenn nun jemand für "fremde Rechnung" spielt, somit gar nicht am Gewinn beteiligt ist und nur eine Provision für das Durchreichen der Tipps nimmt, dann gibt es mit Lotto/Toto Probleme. Ein Gewinn kann dann nicht ausgezahlt werden, da eine Person eventuell möchte, dass es ein anderer bekommen soll. Ebenso kann auch keine Spielgemeinschaft direkt als "wirtschaftlich Berechtigte" angegeben werden. Vielleicht noch mit der Idee, dass Lotto/Toto anteilig all diese Leute ausbezahlt. Auch "schwarze Lotterien" sollen damit ausgeschlossen werden: ohne Lizenz = keine Gewinnauszahlung als Lotteriebetreiber möglich. Ich denke, gerade die "schwarzen Lotterien" sollen mit diesem Hinweis "(z.B. Spielgemeinschaften)"abgeschreckt werden.

Bei dem o.g. Hinweis schwingt ein wenig das Geldwäschegesetz (GwG) mit. Doch ohne Nennung ist alles nur eine Ratestunde.
Aufsteiger hat geschrieben: 28. Jul 2025, 16:18Letztendlich ändert sich demnach in meinen Augen gar nichts.
So denke ich auch. Eventuell wird der Satz irgendwann noch einmal konkretisiert.

Und klar: das ist keine rechtliche Auslegung, sondern nur meine Amateurmeinung. :wink:
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