Und die Bearbeitungsgebühr wird von
0,35€ auf 0,50€ erhöht.
§ 10 Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr 1. Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt je Ziehung 1,20 Euro. 2. Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden. Für jeden Spielteilnehmer kann ein Höchsteinsatz festgelegt werden. Der maximale Spieleinsatz pro Monat beträgt grundsätzlich für alle vom Unternehmen im Internet unter
www.westlotto.de angebotenen Lotterien insgesamt 1.000,00 Euro. 3. Spielaufträge nehmen an einer Ziehung bzw. an der der angegebenen Laufzeit entsprechenden Anzahl aufeinanderfolgender Ziehungen (jeweils Mittwochs- und / oder Samstagsziehungen) teil, soweit die Daten im Unternehmen inhaltsgleich gespeichert sind. 4. Für jeden Spielauftrag erhebt das Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf den Web-Seiten des Unternehmens bekannt gegeben. Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Sie beträgt für Spielaufträge bei Teilnahme an einer Ziehung in der Woche bei einer
Laufzeit von einer Woche 0,50 Euro, bei allen längeren Laufzeiten (zwei bis fünf Wochen, Monatsschein) 0,75 Euro. Bei Spielteilnahme an zwei Ziehungen in der Woche (Mittwoch und Samstag) beträgt sie bei einer Laufzeit von ein und zwei Wochen 0,75 Euro und bei den längeren Laufzeiten (drei bis fünf Wochen, Monatsschein) 1,00 Euro.