Moin!hujuk hat geschrieben: ↑27. Jul 2022, 16:57Kleiner Nachtrag:GebrüderKolada hat geschrieben: ↑27. Jul 2022, 14:59
Oder gibts da Geldwäschegesetzte/AGB/irgendwas rechtliches, was dagegen spricht? (außer, dass es natürlich selten dumm wäre 125000 Ocken zu verschenken.)
Es würde natürlich Sinn machen wenn man sich in einer Insolvenz befindet....
wollten hier jetzt niemandem Anreiz zur Inslvenzverschleppung geben, Hintergrund der Frage war defitiniv kein laufendes Insolvenzverfahren. (wäre dann ja tatsächlich wieder rechtliche Grauzone bzw. sogar verboten/nicht legal.)
Eigentlich ging es mehr darum, dass wir nen BaFöG Empfänger in der Runde dieser Diskussion hatten. Der meinte, so ein Gewinn unter 1Million würde sich für ihn nicht “lohnen”, weil Vermögen ab 8000 Euro beim Bafög angerechnet wird und mit noch 8 Jahren Studienzeit würde seine Rechnung nicht aufgehen, weil bis dahin der Gewinn verlebt wäre. Würde er mal nen Hit erzielen, würde er seinen Schein eher verkaufen. Ok, auch das läuft unter nem rechtlichen GrauzonenRadar… aber gut , lassen wir das Mal..
Kleiner Zusatz: wir spielen in RLP zB nur mir “Spielcard”. Da steht zwar mein Name drauf, Bankverbindung ist trotzdem keine hinterlegt. Gewinn muss ganz normal am Kiosk abgeholt/angefordert werden.
Wenn ich so drüber nachdenke gibts wirklich außer für Empfänger/Zahler irgendwelcher Leistungen keinen Vorteil (ALG1/Unterhalt/Bafög/Kinderzuschlag…)