Auriga hat geschrieben:Hallo an alle "Germanen",
prüft doch auch mal nach. Es sieht so aus, als ob wir wieder beim Supertoto mitspielen dürfen.
Öhm, räusper.... dazu folgende Infos von mir:
Also wie man an meinem Forennamen bereits erkennen kann bin ich ja Student, und leider auch noch Rechtsstudent

.
Ich möchte ehrlich gesagt niemandem aus "Good old Germany" empfehlen zum derzeitigen Zeitpunkt an irgendeiner nicht in Deutschland genehmigten Lotterie, Wette, Ausspielung oder sontwas teilzunehmen, denn:
Nach den § 285, 287 StGB is das mal schlicht verboten und strafbewehrt.
Einzig der Lotto und Toto Block hat ne Konzession zum anbieten von Glücksspielen, alles andere is mal einfach nicht erlaubt.
Ich wundere mich immer das das keiner weis, hab sogar schon mal ne E Mail an die Rechtsabteilung von Lotto Deutschland geschickt, da hab ich dann die Antwort bekommen, das
"unsere Rechtsabteilung auf dem Standpunkt steht im Internet spielt man quasi so als würde man in das Land reisen und seinen Spielschein dort abgeben" ....... diese Auskunft habe ich von Lotto Deutschland erhalten, ich war baff und frage mich seit dem ob die Kollegen dort ausser Grass rauchen auch noch was anderes machen !!
Ich hab das damals recherchiert und Fakt ist, sobald die Einsatzerbringung von einem deutschen Konto oder sontswie aus Deutschland erfolgt ist man drin im Tatbestand.
(Details sind hier streitig, aber glaubt mir einfach mal das ihr nicht der erste sein wollt anhand dem man nach nem 3 Instanzen Prozess die Rechtslage klärt !)
Jetzt wird der ein oder andere sagen "Na ja wegen nem Sechser im Lichtensteiner Lotto komme ich doch nicht in den Knast zu den Kinderschändern und den Massenmördern" ...... und ich kann sagen er hat natürlich recht, derartige Zellengenossen werden ihm erspart bleiben, weil wegen sowas wohl kaum jemand der unbescholten ist einrücken wird, aber der Hacken ist jetzt:
Es gibt noch die 73 ff. StGB und sobald die Staatsanwaltschaft mal Wind von so nem Sachverahlt hat, sitzt denen der Finger bestimmt locker und es gibt evtl. ne Verfallsanordnung, Kohle futsch heisst es dann. (Ob das genau so funktioniert müsste ich jetzt erst mal eruieren weil Verfallsvorschriften nicht so der Studienschwerpunkt sind, aber rein vom Gesetzeswortlaut her würde ich sagen das is schon ein mögliches Problem.
Ach ja und für alle weiss blauen Kollegen: In Bayern gibts gleich noch mal generell und in jedem Fall 10.000 Euro Ordnungsgeld weil unerlaubtes Glücksspiel is ja unchristlich (Steht im Landesgesetz zum Glücksspielwesen).
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So um alles nochmal zusammenzufassen, folgende gesicherte Informationen:
1. Glücksspiel als Deutscher irgendwo im Ausland (von D - Land aus) = Tatbestandsmäßig.
Die einzigen mit Lizenz sind die Landesgesellschaften vom Totoblock --> alles andere Finger weg.
Rechtslage im Hinblick auf strafrechtliche Konsequenzen -->
unklar (bisher kaum einschlägige Entscheidungen) und wegen den Europarechtlichen implikationen kompliziert.
2. Was tun:
a) Aus Deutschland weg und in ein freiheitlich verfasstes Land auswandern --> Dort dann zocken bis der Artzt kommt.
b) Gewinne nur als Blankocheque auszahlen lassen und danach heisst es dann --> "Dr. Kimble auf der Flucht"
c) Hoffen das der Staatsanwalt von nebenan nie was von eurem Gewinn erfährt und den Ball flachhalten --> Und sie lebten Glücklich und steinreich in Deutschland bis an ihr Lebensende......
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Abschlussbemerkung:
Sollte das EU Verfahren gegen Deutschland fruchten und das Lottomonopol fallen, verschwinden auch die StGB Paragrafen über kurz oder lang weil die dann nicht mehr mit den EU Grundfreiheiten konform wären.
Ich glaube da tut sich so schnell nichts (meine Meinung), weil der deutsche Staat nicht ohne bis zur letzten Patrone zu kämpfen auf die enormen Einnahmen aus dem Glücksspielwesen verzichtet.
So das solls dann mal gewesen sein fürs erste,.....
Danke für die Aufmerksahmkeit.