D * 13er-Wette 02/03.04.2016 (Bundesliga#28, 2. Liga, Primera Division, Premier League)

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TotoClown
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Re: D * 13er-Wette 02/03.04.2016 (Bundesliga#28, 2. Liga, Primera Division, Premier League)

Beitrag von TotoClown »

Nur 1 x :10er :eek2:


:wave
Auriga
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Re: D * 13er-Wette 02/03.04.2016 (Bundesliga#28, 2. Liga, Primera Division, Premier League)

Beitrag von Auriga »

11 Zehnerlein gibts für mich.
Je genauer du planst, :shock: umso härter trifft dich der Zufall
TomPy
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Re: D * 13er-Wette 02/03.04.2016 (Bundesliga#28, 2. Liga, Primera Division, Premier League)

Beitrag von TomPy »

am Ende blieb mir nur ein :10er
Glückwunsch an Klaus, Zocker239 und Markus 72,
Egon
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Re: D * 13er-Wette 02/03.04.2016 (Bundesliga#28, 2. Liga, Primera Division, Premier League)

Beitrag von Egon »

Dank Remis in Spiel 8 nur 1mal 10er
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Joerschi
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Re: D * 13er-Wette 02/03.04.2016 (Bundesliga#28, 2. Liga, Primera Division, Premier League)

Beitrag von Joerschi »

Quoten wie von einigen vermutet

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 Spieleinsatz: 	 618.220,00 € 		 Jackpot 13er (Übertrag Vorwoche): 	 -   € 		
 Ausschüttung: 	 370.932,00 € 		 Jackpot 12er (Übertrag Vorwoche): 	 -   € 		
						
 Rang 	 Gewinnsumme 	 % 	 Gew. 	 Quote 		
 13er 	 129.826,20 € 	35%	12	 10.818,80 € 		
 12er 	 74.186,40 € 	20%	450	 164,80 € 		
 11er 	 74.186,40 € 	20%	5.472	 13,50 € 		
 10er 	 92.733,00 € 	25%	31.965	 2,90 € 		
						
						
 Gewinn Statistik-Freaks 						
	 Anz 	 Gewinn 				
 13er 	0	 -   € 				
 12er 	0	 -   € 				
 11er 	1	 13,50 € 				
 10er 	12	 34,80 € 				
	 Gesamt: 	 48,30 € 				
Wunsch für Systempostings von Filterspielern:

a) Angabe der Filtervollreihen des Systems (also Reihenanzahl vor der Garantie-Kürzung)
b) auf welche Garantie wurde gespielt (12er, 11er, 10er...) ?
Klaus
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Re: D * 13er-Wette 02/03.04.2016 (Bundesliga#28, 2. Liga, Primera Division, Premier League)

Beitrag von Klaus »

Nunja - 292,20 € Gesamtausbeute - die anfänglich erwarteten 300 € Minimum nicht ganz erreicht. Der 12er letztendlich aber besser dotiert als wie ich gegen Ende befürchtet habe - 11er und 10 er so wie letztendlich nach den ganzen Gewinnmeldungen zu vermuten war.

Aber endlich mal wieder ein kleiner warmer Totoregen für mich. Für die Einsatzliga, in der ich spiele, ganz hübsch :lol:

Glückwunsch an koba für die beste Prognose... und dann bin ich ja mal ganz gespannt, wie die Antwort der Toto-Verantwortlichen an @hujuk ausfallen wird....

bis zum nächsten "same procedure as every weekend"
Zocker239
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Re: D * 13er-Wette 02/03.04.2016 (Bundesliga#28, 2. Liga, Primera Division, Premier League)

Beitrag von Zocker239 »

Danke für die Glückwünsche. Bin mit den Quoten eigentlich ganz zufrieden, ist es doch mein erster größerer Gewinn bei der 13er-Wette. Aber wenn ich daran denke, dass ich mich so bei dem Darmstadt Spiel vertan habe... Naja nicht ärgern, sondern über das freuen was man hat. :jump :prost
hujuk
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Annahmeschluss....

Beitrag von hujuk »

Hallo an alle Interessierten.
Unten folgend in Rot die offizielle Antwort der Totogesellschaft - für mich sind meine Fragen eigentlich nicht beantwortet, im Gegenteil, es kommen noch Fragen hinzu?!
Außerdem sind - aus meiner Sicht - in den Antworten sogar Widersprüche drin.
Z.B.:
gibt die Zentrale Wettscheinvorbereitung ... den spätesten Annahmeschluss für eine Wettrunde bekannt.
Der tatsächliche Zeitpunkt ..... wird von jeder einzelnen Gesellschaft alleinverantwortlich bestimmt.
Was soll einem das nun sagen?
Und was bitte bedeutet nun "tatsächliche" Zeitpunkt und "alleinverantwortlich"?
Tatsächlich kommt von Tatsache, aber Tatsache ist dass im "Hintergrund" der "späteste" Annahmeschluß gilt usw. Ein echter Schmarrn!!
Einerseits wird angedeutet, dass Spiel 5 für die Auswahlwette normal gewertet hätte werden können und die Ersatzauslosung nur genommen wurde damit es "schöner und stimmiger" aussieht.
Andererseits heißt es zwar dass Auswahlwette und Ergebniswette getrennte Spielarten sind, die dann aber zentral vorbereitet und ausgewertet werden - und dass die Gewinnauswertung nur auf den "gleichen Spielergebnissen und Gewinnzahlen" basieren kann. Ts ts ts!
Entscheidend wäre für mich - im Gewinnfalle mit Spiel 5 (egal ob AWW oder 13er) - die Teilnahmebedingung "meines Veranstalters".
Diese Teilnahmebedingung ist in jedem Bundesland gleich abgefasst (und ich behaupte mal "falsch").

§1 Das Land "hier steht dann das Bundesland" veranstaltet in "Bundesland" die Lotterie TOTO-13er-Tipp.
Mit der Durchführung ist die Staatliche Toto-Lotto GmbH "Bundesland" .... beauftragt (im folgenden Gesellschaft genannt).
=> es steht hier eindeutig (fälschlicherweise) dass das jeweilige Bundesland der Veranstalter ist - für mich ist dies falsch.
Das Bundesland veranstaltet überhaupt nichts, sondern nimmt an etwas teil.
Und durch diese "Teilnahme" unterliegt das jeweilige Bundesland wiederum "Teilnahmebedingungen" die nicht öffentlich nachzulesen sind.
Öffentlich sind nur die jeweiligen für das Bundesland geltenden Teilnahmebedingungen erhältich.
Die "tatsächlichen" Teilnahmebedingungen des deutschen Toto-Lotto-Blocks (auf die sich Münster in der Anwort beruft) sind weder im Internet noch sonstwo zu finden.
Es gibt auch keine WebSide des deutschen Toto-Lotto-Blocks, es gibt nur WebSide's der Bundesländer.
In manchen ist Toto nicht einmal aufgeführt.

Nun denn, weiter im Text:
§8 Annahmeschluß
(1) Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen bestimmt die Gesellschaft.
(2) Die Gesellschaft behält sich vor, den Annahmeschluss (auch kurzfristig) zu verlegen.
=> zur Erinnerung: in §1 wird definiert dass mit "Gesellschaft" das Bundesland gemeint ist und nicht eine (wie auch immer) übergeordnete Gesellschaft.
=> auch in der Antwort aus Münster steht: das "Bundesland" legt den "tatsächlichen" Annahmeschluß fest....?!

Fazit meinerseits:
ich bin in keinster Weise schlauer und der Meinung dass hier einiges im Argen liegt.
Ist nun "tatsächlich" auch wirklich tatsächlich oder nur "tatsächlich" unter der Voraussetzung dass das jeweilige Bundesland zufällig genau den gleichen Zeitpunkt des Annahmeschlusses gewählt hat wie die Zentrale Wettscheinvorbereitung => oder wie oder was??

Ein Hamburger "Gewinner" müsste nun den Veranstalter (also sein Bundesland) auf die Einhaltung der Teilnahmebedingungen verklagen.
Das Bundesland Hamburg müsste dann in etwa so argumentieren:
die Einhaltung der "Hamburger Teilnahmebedingungen" bedeuten noch lange nicht dass die Teilnahmebedingungen des "tatsächlichen" Veranstalters eingehalten wurden.
Es gehe zwar aus den "Hamburger" Teilnahmebedingungen nicht hervor dass Hamburg gar nicht der Veranstalter sei und somit selbst "höheren" Teilnahmebedingungen unterliege - und diese seien eben nicht eingehalten usw.

Für mich eindeutig:
der Hamburger hat alle für sein Bundesland geltende Teilnahmebedingungen erfüllt und das Bundesland Hamburg bezeichent sich darin selbst als Veranstalter und Gesellschaft die den Annahmeschluß festlegt.
Wenn Sie das nicht können oder dürfen ist das nicht das Problem des Spielteilnehmers.
Insbesondere da ein normaler Spielteilnehmer gar nicht die Möglichkeit hat "höher gelagerte" Teilnahmebedingungen zu erkennen oder in deren Besitz zu gelangen.
Auch ich habe auf Anfrage nun nur eine Mail-Antwort, aber wo diese Teilnahmebedingungen nachzulesen sind oder in schriftlicher Form erhältich sind und wo z.B. die federführende Struktur dokumentiert ist => keine Ahnung, irgendwo in Münster (vermutlich bei Kommissar Thiel und Professor Boerne).

Wir haben doch sattelfeste Jura-Experten an Board => wie ist die Einschätzung?
Man kann ein "Glücksspiel" nicht im eigentlichen Sinne verklagen weil man immer den Teilnahmebestimmungen zustimmt und die bindend sind.
Hier geht es ja aber genau darum zu verlangen dass die Teilnahmebestimmungen eingehalten werden.
Und was kann der Hamburger dafür daß ihm Hamburg etwas zusichert das Hamburg gar nicht einhalten kann....??



Originaltext der Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,



vielen Dank für Ihre Anfrage.



Die Zentrale Wettscheinvorbereitung in Münster gibt für den gesamten Deutschen Lotto- und Totoblock den spätesten Annahmeschluss für eine Wettrunde bekannt. Der späteste Annahmeschluss von 16:30 Uhr für die TOTO 13er-Ergeniswette und 13:00 Uhr für die TOTO Auswahlwette in der Wettrunde vom 26./27.03.2016 wurde allen Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks mitgeteilt. Der tatsächliche Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an einer Wettrunde wird von jeder einzelnen Gesellschaft alleinverantwortlich bestimmt.



Bei der fraglichen Spielpaarung Nr. 5 am 27.03.2016 (Aserbaidschan gegen Kasachstan) handelte es sich um einen außergewöhnlichen Vorgang. Abweichend von der offiziellen Ankündigung (insbes. auf der Website der FIFA), die einen Spielbeginn mit einer Ortszeit 19:00 Uhr (Belek, Türkei) vorsah (was einer Anstoßzeit von 18:00 Uhr MEZ entsprochen hätte), wurde das Spiel tatsächlich bereits um 16:00 Uhr MEZ angepfiffen. Aufgrund der neuen Anstoßzeit (16:00 Uhr) fiel das Spiel 5 aus der Wettrunde der TOTO 13er-Ergebniswette, weil die neue Anstoßzeit vor dem spätesten Annahmeschluss (16:30 Uhr) lag. Entsprechend den Teilnahmebedingungen wurde das Ergebnis aus der Ersatzauswertung (1:0) in die Spielergebnismeldung eingetragen.

Aufgrund des Annahmeschlusses in der Auswahlwette (13:00 Uhr) hätte das Spiel 5 für die TOTO Auswahlwette normal gewertet werden können (Ergebnis: 0:1).

Die TOTO Auswahlwette und TOTO 13er-Ergebniswette sind zwei voneinander getrennte Spielarten. Beide Spielarten werden aber von der Zentralen Wettscheinvorbereitung in dem Spielprogramm gemeinsam vorbereitet und ergebnisermittelt. Da das Spiel 5 für die TOTO Auswahlwette kein Gewinnspiel war, hat die Zentrale Wettscheinvorbereitung entschieden, dass das Spiel 5 mit der Ersatzauswertung veröffentlicht wird, um die Gewinnzahlen in der TOTO 13er-Ergebniswette korrekt darzustellen. Somit konnten wir sicherstellen, dass in beiden Spielarten die korrekten Gewinnzahlen ermittelt und veröffentlicht wurden.

Die Zentrale Wettscheinvorbereitung in Münster ist auch für die Ermittlung der Spielergebnisse und der Gewinnzahlen für die TOTO Auswahlwette und TOTO 13er-Ergebniswette verantwortlich. Diese Spielergebnisse und Gewinnzahlen sind Grundlage für die Gewinnauswertungen von allen Gesellschaften im Deutschen Lotto- und Totoblock. Diese Gewinnauswertungen können nur auf den gleichen Spielergebnissen und Gewinnzahlen basieren. Wenn ein Spiel vor dem spätesten Annahmeschluss in einer Wettrunde startet, gilt die Ersatzwertung. Diese Ersatzwertung gilt dann für den gesamten Deutschen Lotto- und Totoblock, auch wenn die jeweilige Gesellschaft ihren Annahmeschluss abweichend festgelegt hat. Somit wird gewährleistet, dass alle Gesellschaften im Deutschen Lotto- und Totoblock auf Basis der gleichen Spielergebnisse und Gewinnzahlen ihre Gewinnauswertungen durchführen. Auf Basis dieser Gewinnauswertungen werden dann auch die einheitlichen Gewinnquoten für den gesamten Deutschen Lotto- und Totoblock errechnet.

Sehr geehrter Herr XXX, alle Spielteilnehmer haben ihren Spielauftrag für eine Wettrunde vor dem jeweiligen festgelegten Annahmeschluss abzugeben, damit ein Spielauftrag zwischen der Gesellschaft und dem Spielteilnehmer verbindlich zu Stande kommt.

Wir danken für Ihren Hinweis und werden diesen bei der zukünftigen Gestaltung der Annahmeschlusszeiten bzw. bei der Handhabung der Spielergebnisermittlung berücksichtigen.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen Ihre Fragen beantworten konnten.



Mit freundlichen Grüßen





Kundenservice


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