Auswahlwette 6 aus 45 vom 16./17. Februar 2008 (2.Jackpot)

Hier kommen die Fans der dt. Toto-Auswahlwette voll auf ihre Kosten.
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Pahoo
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Beitrag von Pahoo »

TOTO-Auswahlwette Quoten Einsatz 310.594,70 €

Gewinnklasse Anzahl Quote
1 (6 Richtige) unbesetzt unbekannt
2 (5 Richtige + Zusatzspiel) unbesetzt unbekannt
3 (5 Richtige) 15 776,40 €
4 (4 Richtige) 588 39,60 €
5 (3 Richtige + Zusatzspiel) 626 18,60 €
6 (3 Richtige) 8502 4,50 €
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Frequency
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Beitrag von Frequency »

Viersener42ne hat geschrieben:Jetzt aber nochmal was:

Nur die 6 höchsten Unentschieden zählen?

Wenn ich jetzt in einem Kästchen angenommen 3 Spiele getippt habe die 0:0 ausgehen, z.b. 6 - 8 - 12

Aber 16 - 21 - 26 haben je 3:3 gespielt, habe ich trotzdem nicht gewonnen?
Hallo,
SirYabba hat zwar schon geantwortet, aber ich hab gesehen, dass es anfangs ein Missverständnis gab. Wie beim normalen Lotto werden in der Auswahlwette 6 Gewinnzahlen (-spiele) plus Zusatzspiel ermittelt. Nimm dir mal aus einer Lottobude so ein kostenloses Lottoheft mit, das es in jedem Bundesland gibt. Dort sind alle Zahlen und Quoten nachzulesen, oder vergleiche hier: www.lotto.de.

Du kannst auf einem Schein 6 Remisspiele getippt haben, aber wenn es nicht die torreichsten Remis sind, die zu den 6 Gewinnspielen wurden, nützt das nichts. Bei mehreren Remis mit der gleichen Toranzahl haben die Spiele Vorrang und werden Gewinnspiel, die auf dem Spielplan am weitesten oben stehen (daher konzentrieren sich die meisten Tipper bevorzugt zB auf die ersten 20 und 26 Spiele). Vor etlichen Jahren war es mal andersrum, da hatten die untersten Spiele Vorrang. Dann gab es auch mal einen Systembruch: anstatt Remis wurden die torreichsten Spiele gesucht (egal ob Remis oder nicht); da wurden die Gewinnzahlen viel mehr vorhersehbarer, die Quoten gingen in den Keller und die AW ist seitdem ruiniert (das ist jedenfalls mein Eindruck). Auch die Wiedereinführung der Remis-Regelung konnte nichts mehr retten. Die AW dümpelt seither mit geringer Akzeptanz vor sich hin. Den vorläufigen Todesstoß bekam sie dieses Jahr versetzt, als die Lottocard eingeführt wurde.

Die AW ist nur lukrativ im Hinblick auf 5er+ZS und 6er. Der 5er bringt nur Gewinn, wenn Außenseiter-Remis reinkommen, also bei hohem Risikoeinsatz. Ansonsten endet man bei 100 Euro, oder wie letzte Woche bei sagenhaften 28,60 Euro für den 5er!

Die Auskunft deiner Lottofrau resultiert wohl noch wirr aus Urzeiten, als generell die torreichsten Spiele gesucht wurden. Was einen Anspruch auf Schadensersatz betrifft ... das ist insofern kritisch, als du mit Tippabgabe die "AGBs" anerkennst, in denen alles erläutert ist und die in allen Lottobuden rumliegen (sollten). Ohne diese AGBs hättest du einen Anspruch auf Rückzahlung deines Einsatzes - der aber aus Beweisgründen schwer durchsetzbar wäre, wenn die Lottofrau alles leugnen würde. 8-)
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Beitrag von Bafög Student »

Frequency hat geschrieben: Die Auskunft deiner Lottofrau resultiert wohl noch wirr aus Urzeiten, als generell die torreichsten Spiele gesucht wurden. Was einen Anspruch auf Schadensersatz betrifft ... das ist insofern kritisch, als du mit Tippabgabe die "AGBs" anerkennst, in denen alles erläutert ist und die in allen Lottobuden rumliegen (sollten). Ohne diese AGBs hättest du einen Anspruch auf Rückzahlung deines Einsatzes - der aber aus Beweisgründen schwer durchsetzbar wäre, wenn die Lottofrau alles leugnen würde. 8-)

Na ja wenn die Lottofrau ihm erzählt hat das die AWW Regeln so und so sind kommt es auf die AGB gar nicht mehr an; Wegen des Vorrangs der Individualabrede würden diese dann nicht Bestandteil des Spielvertrages, § 305b BGB, hilfsweise könnte man auch auf einen konkludenten Widerspruch zu den AGB's abstellen da er ja aufgrund der Auskunft eindeutig von einem anderen Spielmodus ausgegangen ist.

Denkbar wäre auch noch eine Anfechtung wegen Erklärungs oder Inhaltsirrtum, § 119 BGB, wobei die Anfechtungsfrist zu wahren wäre, § 120 BGB.

Na ja letzlich is das aber alles egal, weil ein Prozess unrentabel ist und die Beweislast, da stimme ich Frequency zu ungünstig verteilt ist.

Die Anfechtung wäre auch ohne Berücksichtigung der Beweislast möglich, müsste aber wohl noch Heute erfolgen um Verfristung zu vermeiden. Als Rechtsfolge gäbs dann das negative Interesse ersetzt,.... wobei man sich in so einem Fall fragen müsste ob es sinnvoll ist, für 4,50 Euro rum ne Instanz zu gehen...... na ja, wohl eher nich :).

So wo war ich :)

Ah ja bevor ichs vergesse man könnte wohl auch noch über Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung spekulieren, gerichtet auf Vertragsaufhebung aus § 280 BGB.

So jetzt aber
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Frequency
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Beitrag von Frequency »

Bafög Student hat geschrieben:Na ja wenn die Lottofrau ihm erzählt hat das die AWW Regeln so und so sind kommt es auf die AGB gar nicht mehr an; Wegen des Vorrangs der Individualabrede würden diese dann nicht Bestandteil des Spielvertrages, § 305b BGB, hilfsweise könnte man auch auf einen konkludenten Widerspruch zu den AGB's abstellen da er ja aufgrund der Auskunft eindeutig von einem anderen Spielmodus ausgegangen ist.

Denkbar wäre auch noch eine Anfechtung wegen Erklärungs oder Inhaltsirrtum, § 119 BGB, wobei die Anfechtungsfrist zu wahren wäre, § 120 BGB.

Ah ja bevor ichs vergesse man könnte wohl auch noch über Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung spekulieren, gerichtet auf Vertragsaufhebung aus § 280 BGB.

So jetzt aber

Wenn Viersener ein juristisches Gutachten gewollt hätte, hätte er sicher darauf hingewiesen. :D Dann hätte ich die Anfechtungsfrist nicht irrtümlich in 120 verankert, sondern in 121. Und einen Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung hätte ich genauer in 280 I iVm 311 II, 241 II verortet. Es ist auch richtig, dass Individualabreden Vorrang vor AGBs haben. Man muss aber trotzdem dem Kunden dann ein Mitverschulden, 254 BGB, anrechnen, wenn er einer Lottodame vertraut, obwohl jeder weiß bzw. wissen muss, dass die Lottobedingungen schriftlich vorliegen und nicht zur Disposition stehen. Zumal mündliche Absprachen sicher ausdrücklich ausgeschlossen sind und auf jedem Spielschein auf die AGBs verwiesen wird. Ein solches Mitverschulden dürfte annähernd bei 100 % liegen. 8-)
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Beitrag von Bafög Student »

Als Gutachten würde ich meine paar Zeilen nicht qualifizieren, aber mit deinem blosen Hinweis auf die Beweisschwierigkeiten ist ein Fall wie z.B. der vorliegende auch nicht erschöpfend abgehandelt.

Oha ich bin bei der A - Frist im § verrutscht, na ja egal es sind genug §§ für alle da ;).

Ja ja meine exakte Zitierweise :)..... die hebe ich mir dann doch lieber für die Klausuren auf.....

Jetzt aber nochwas:

Was in den AGB's vom Lottoblock aus- bzw. eingeschlossen ist wäre erst mal noch zu überprüfen (Herr Kollege ;) ).

Und was das Mitverschulden angeht: Das halte ich für ein Gerücht. In der Tat ist es so das man dem was der Lottobudenmensch sagt auch vertrauen darf, alles andere ....... na ja sie wissen schon Herr Kollege voll abwegig ;)......... und im Übrigen zu bestreiten.
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Beitrag von Frequency »

Bafög Student hat geschrieben:Und was das Mitverschulden angeht: Das halte ich für ein Gerücht. In der Tat ist es so das man dem was der Lottobudenmensch sagt auch vertrauen darf, alles andere ....... na ja sie wissen schon Herr Kollege voll abwegig ;)......... und im Übrigen zu bestreiten.
Dem kann ich nur entschieden widersprechen.

Du musst Vertragserfüllung und Haftung trennen.

Wenn du 305b anwendest, kommst du zu einem Vertrag mit den abgeänderten Bedingungen der Lottodame. Nach deiner Meinung hätte der Kunde also tatsächlich einen 5er usw. Lotto müsste eigens für ihn eine entsprechende Quote auf Grundlage der torreichsten Heimsiege ermitteln.
Das ist offensichtlich absurd. Ein Lottobudenmensch ist kein gewöhnlicher Vertreter einer Firma, mit dem man verhandeln kann. Er hat gar keinen Spielraum die gültigen Spielbedingungen abzuändern. Das weiß jeder und das unterscheidet die Sachverhalte. Die Beschränkung der Handlungsbefugnis ist offensichtlich.

Für alle anderen Fragen von Rücktritt oder Schadensersatz besteht das Problem des Verschuldens. Nach dem Gesagten handelt jeder grob fahrlässig, der sich auf irrtümliche (Falsch-)Auskünfte von Lottodamen verlässt. Das Eigenverschulden des Kunden überwiegt so stark, dass kein Raum für eine Haftung von Lotto verbleibt.

8-)
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Beitrag von Bafög Student »

Ich kann dir zwar im Moment nicht ganz folgen, darf dir aber versichern das du mich fast schon soweit hast doch nochmal nen kompletten Sonntag Nachmittag in den Fall zu investieren sagen wir mal aus Interesse heraus.

Allerdings wäre ich dann äusserst ungehalten wenn ich den Schönfelder auch noch am Sonntag beackern müsste.

Wir können uns also darauf einigen das du recht hast.

Und das is doch ein gutes Gefühl ;).
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Frequency
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Beitrag von Frequency »

Ich bin wegen der Details jedenfalls auch unsicher und versuche gerade das zu durchleuchten. 8-) Ich weiss nur sicher, dass man die Lottobedingungen nicht aushebeln kann - egal wie man es juristisch hinbiegt.

Zu fragen wäre zB, ob die Auskunft der Lottodame eine Individualvereinbarung iSv 305b überhaupt ist.
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Beitrag von Viersener42ne »

Also da ich die Wette in einer kleinen Lottobude auf dem Lande gemacht habe, denke ich, dass meine Chance auf Kulanz recht gut stehen. Auf jeden Fall gehe ich da morgen hin und sage, dass ich den Inhaber sprechen möchte und ihm raten, dass er sein Personal mal über das Ladenkonzept informieren sollte. Wenn ich arbeite, muss ich auch von dem Ahnung haben, von dem was ich anbiete, verkaufe etc...
Lars~Vegas
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Beitrag von Lars~Vegas »

genau- selber informieren darf man sich nicht! das wäre zuviel verlangt! der böse lottoladen.. geschlossen gehört der ......... ach was, abgerissen, wieder aufgebaut und nochmal abgerissen! nieder mit den lottoläden!


dont trust any böses lottopersonal and dont believe in the eigenen verstand!
Zuletzt geändert von Lars~Vegas am 20. Feb 2008, 03:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Frequency »

:o Du bist ja wirklich gutgläubig. Kulanz bei Lotto? Nie und nimmer. Inhaber von Lottobuden sind Handelsvertreter (§ 84 HGB) und haben Treuhandkonten für Lotto. Das wird separat abgerechnet. Falls die Lottodame ihren Fehler einsehen sollte und tatsächlich Kulanz walten lässt, kann sie das nur getrennt von Lotto behandeln und irregulär buchen.

Dass Deutschland ein Entwicklungsland in Sachen Kundenservice und Kompetenz ist, weiss jeder. Wenn ich eine Frage zu Produkten habe, frage ich den Verkäufer zuletzt. Der will nur sein Produkt verkaufen. Angestellte arbeiten grundsätzlich nur für Geld und haben keine Motivation. Ob Ost oder West spielt keine Rolle.

Bei Lotto habe ich noch nie erlebt, dass die Damen Ahnung von Toto haben. Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass das niemand ernsthaft erwarten kann. Totospielen ist für Lottobuden nicht alltäglich; dafür gibts Broschüren. Dasselbe gilt bei der Post und Versandunternehmen. Wenn man was wissen will, was nicht Standard ist, oder ein Problem hat, wird man grundsätzlich enttäuscht und falsch beraten. Dass zB maximale Versandmaße für Sendungen außerhalb Deutschlands anders sind als innerhalb, weiß die Mehrheit der Postangestellten nicht. Sie sind lernresistent. Tagtäglich zahlen Kunden mehr als nötig.

Was ich eigentlich sagen will ... trotz meiner Anti-Haltung gegenüber deutschen Dienstleistern halte ich es schon für etwas frech bei deiner Lottobude was zurückzufordern. Man wird denken es ist ein Scherz. Wie schon beschrieben sehe ich keine Verantwortlichkeit für die Lottodame. Sie kann sagen was sie will, weil ein vernünftiger Mensch ihr angesichts der festgelegten Lottobedingungen, auf die sie keinen Einfluss nehmen kann und darf, nur auf eigene Gefahr trauen darf. :shock:
Lars~Vegas
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Beitrag von Lars~Vegas »

lange rede kurze sinn,

könnt man denken und auch lesen, wärs für alle besser gewesen!
messer, gabel, schere licht (und Lotto) - ist für kleine viersens nichts...
lotto spielen ist nicht schwer , es falsch zu spielen um so mehr !
drum übe fleißig und lern denken, musst dein geld nicht mehr der bösen lottofrau dann schenken..

quod erat demonstrandum §0815 Lars~Vegas Grundgesetz
Zuletzt geändert von Lars~Vegas am 20. Feb 2008, 03:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von a-ts »

Mmmh, also als "Nicht-Jurist" erstmal eine Frage zu der Paragraphenreiterei: Es ist Euch schon klar, daß die Dame im Lotto-Laden nicht der Vertragspartner ist, sondern die Deutsche Klassenlotterie? Wenn man sich nun auch auf einen Spielvertrag mit denen einläßt, ohne (verbindliche) AGB und Spielanleitung/Informationen gelesen zu haben ist das schon recht fahrlässig (und auch nicht besonders clever)!
Eine Diskussion über evtl. entgangene Gewinne auf dieser Grundlage zu führen ist imo völlig absurd und nicht aussichtsreich (und nach meiner Rechtskenntnis auch nicht vielversprechend).

Andererseits ist ja in diesem Fall offensichtlich ein Schaden durch die Falschinformation entstanden, für welchen wohl ein Haftungsanspruch in Höhe des getätigten Einsatzes anzunehmen ist, was natürlich noch im Streitfall zu beweisen wäre...

Im Lottoladen SOLLTEN natürlich Teilnahmebedingungen und Spielanleitungen ausliegen, was aber in der Regel wenig praktikabel ist, weil diese von umherstreunenden Kindern innerhalb kürzester Zeit zu Papierfliegern etc. verarbeitet werden - sie sind aber eigentlich in JEDEM Fall auf Nachfrage zu bekommen.

Wer übrigens der Meinung ist, dass die Auswahlwette viele Annahmestellen in Verlegenheit bringt, sollte mal nach der Quotenberechnung bei einer ODDSET-Systemwette fragen - die Chancen auf eine richtige Auskunft konvergieren da eher gegen Null
:wink: !

Was die AWW an sich betrifft, o.k. ohne Jackpot lässt sie augenblicklich tatsächlich sich zu wünschen übrig. Andererseits hat sie einen gewissen Reiz, weil der Fünfer-mit und natürlich der Sechser doch häufig richtig gut bezahlt werden und weil man (zumindest oftmals zurecht) ja nicht wirklich 6aus45 spielt, sonder ein paar Spiele auf dem Zettel hat, die man auf GAR KEINEN FAll Tippen will (Was häufig auch richtig ist), so dass man mehr auf so etwas wie ein 6aus35 kommt... und dafür sind die Quoten so schlecht nun wirklich nicht, insbesondere im Vergleich mit dem Standard Zahlenlotto 6aus49. Letztlich ist das alles aber eher eine Frage des persönlichen Geschmacks, denke ich.
Eine besondere Frage des persönlichen Geschmackes ist allerdings wohl auch der Umgangston in diesem Forum hier... und da möchte ich den Einen oder Anderen doch zur Mäßigung ermahnen!!!
Viersener42ne
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Beitrag von Viersener42ne »

Lars~Vegas hat geschrieben:lange rede kurze sinn,

könnt man denken und auch lesen, wärs für alle besser gewesen!
messer, gabel, schere licht (und Lotto) - ist für kleine viersens nichts...
lotto spielen ist nicht schwer , es falsch zu spielen um so mehr !
drum übe fleißig und lern denken, musst dein geld nicht mehr der bösen lottofrau dann schenken..

quod erat demonstrandum §0815 Lars~Vegas Grundgesetz
Und wer andren eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Danke für nichts! Ich glaube eine Mauer um Berlin wäre doch nicht so schlecht...

0815 Sprichwort des Tages: Wie es in den Wald hinein ruft, so schallts auch wieder heraus. :!:
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